Wenn nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde, gelten unsere Pflegeverträge in aller Regel für die Dauer von einem Jahr.
Kündbar sind unsere Pflegeverträge in aller Regel zum Ende eines Jahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Unsere Pflegeverträge verlängern sich, bei nicht erfolgter Kündigung zum Jahresende, automatisch um ein weiteres Jahr.